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Berufsverband für Forschungstaucher gegründet

Am 12. März 2010 wurde in Frankfurt a.M. die „Kommission Forschungstauchen Deutschland (KFT)“ als Berufsverband gegründet.

Der Berufsverband ist ein Zusammenschluss von Universitäten, außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und für das Forschungstauchen zuständiger staatlicher Stellen, die wissenschaftliches Tauchen nach den Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung fördern, verantworten und betreiben. Die KFT war bereits früher, damals noch in einer anderen Rechtsform, an der Erarbeitung der GUV-R 2112 „Einsatz von Forschungstauchern“ maßgeblich beteiligt. Die Anwendung und Umsetzung insbesondere dieser gesetzlichen Vorgaben sind Grundlage für die gesetzliche Unfallversicherung für geprüfte Forschungstaucher. Damit grenzen sich deren professionelle Taucheinsätze qualitativ deutlich von denen ab, die bspw. von Sporttauchern durchgeführt werden.

Der Berufsverband reagiert mit seiner Gründung auch auf die rasante Entwicklung bei der interdisziplinären und internationalen Kooperation bei der aquatischen Forschung. Er versteht sich hier als deutscher Interessenvertreter und Berater in europäischen und außereuropäischen Gremien. Die Vertreter der KFT spielen bereits jetzt eine wichtige Rolle im European Scientific Diving Panel, einer Organisation, die direkt dem europäischen Wissenschaftsrat (ESF) unterstellt ist.

Eine er ersten Beschlüsse des neuen Berufsverbandes war die Verabschiedung einer spezifischen Verfahrensweise zur Anwendung von Mischgasen beim Forschungstauchen. Die gesetzlichen Regeln und Ausbildungsrichtlinien stets auf dem anerkannten Stand der Technik zu halten, ist eine weitere wichtige Aufgabe, der sich die Mitglieder der KFT auch in Zukunft intensiv widmen werden.

Weitere Informationen auf der KFT-WebSeite
http://www.forschungstauchen-deutschland.de

 

Quelle: Pressemitteilung der KFT