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Stadt Wismar, Seehafen Wismar und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern blockieren weiter jeden Lösungsansatz – UWA-Logistik hat nun Klage eingereicht.

Update Januar 2022:

Nachdem unsere Bemühungen im Jahr 2020, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne jedes Gegenangebot abgelehnt wurden, haben wir im Dezember 2020 Mahnbescheid beantragt – zunächst über den Teilbetrag, der laut Vertrag geschuldet ist, wenn die Feldarbeiten abgeschlossen sind. Die Feldarbeiten sind nachweislich längst abgeschlossen.

Der Seehafen hat den Anspruch, dies vom LAKD bestätigt zu bekommen. Diese Bestätigung verweigert das LAKD, zuletzt auch ohne Prüfung oder Bewertung der von uns vorgelegten Unterlagen und Nachweise sowie ohne das Angebot zu nutzen, sich selbst vor Ort (am Holzdepot vor Kap Arkona) davon zu überzeugen, dass die Feldarbeiten abgeschlossen sind. Das LAKD stellt die Behauptung auf, es können eine solche Bestätigung aufgrund der vorgelegten Nachweise nicht erstellen. Es geht hier wohlgemerkt nur um die Bestätigung, dass die Feldarbeiten abgeschlossen sind.

Bis heute hat der Auftraggeber (als auch das LAKD) weder einen Mangel gerügt noch uns unter Verzug gesetzt. Mit Bezug auf die fehlende Bestätigung durch das LAKD, welche nicht als Zahlungsvoraussetzung oder als Leistungsabnahme vereinbart ist, verweigert der Auftraggeber, Seehafen Wismar, die Zahlung. Der Auftraggeber wurde ebenfalls aufgefordert, die Leistungsabnahme vorzunehmen. Der Widerspruch ist bisher ansonsten unbegründet.

Im Februar 2021 haben wir uns eine adäquate Rechtsvertretung gesucht und gefunden. Ein derart komplexes Thema sauber aufzuarbeiten bedeutet für einen Anwalt, für den die Unterwasserarchäologie bis dahin recht unbekannt war, eine große Aufgabe. Wir haben das Jahr 2021 benötigt, die Klage fertigzustellen und alle Aspekte des Falls zueinander zu legen und  in ein „Bild“ zu bringen. Die Klage, zunächst nur über die offen Summe aus dem Auftragsangebot, wurde Anfang 2022 zugestellt. Aktuell hoffen wir auf einen zeitnahen Termin zu einer ersten Verhandlung.

Münzenberg/Putgarten im Januar 2022

Frühere Veröffentlichung, lesen Sie hier:

Wismar/Schwerin – aus gegebenem Anlass berichten wir ab heute hier offen über den Ursprung und die laufende Entwicklung im Streit zwischen dem Seehafen Wismar GmbH (SHW), dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LAKD) und unserem Spezial-Unternehmen für Unterwasserarchäologie, der UWA-Logistik GmbH (UWA). Aufgrund der Verweigerung der Auftraggeber SHW als Verursacher der archäologischen Grabung im Seehafen von Wismar und dem LAKD als Landesbehörde und oberster Denkmalschützer, unser Unternehmen so zu bezahlen, wie es vertraglich vereinbart ist und darüber hinaus erforderlich gewordene und erbrachte Leistungen rechtfertigen, droht unserem Unternehmen das Aus. Hier weiter lesen …