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Der Rechtsstreit hat begonnen – eine gütliche Einigung ist leider nicht in Sicht.

Update September 2024:

Rund zweieinhalb Jahre nach Klageerhebung (im Dezember 2021 und Klageerweiterung im Dez. 2022) fand im Juli 2024 der erste Verhandlungstag statt. Eine gütliche Einigung kam bisher nicht zustande. Die Gegenseite lehnt anhaltend jegliche Forderung ab, die über die ursprüngliche Angebotssumme hinaus geht.

Vor Gericht behauptet die Gegenseite, man habe „erst im Jahr 2023 von Behinderungen Kenntnis genommen“ – eine dreiste Lüge. Allen Parteien liegende Protokolle der ARGE, Protokolle der UWA-Logistik, Schriftwechsel per E-Mail und Post zwischen dem Seehafen und der UWA-Logistik vor, es fanden persönliche Besprechungen zwischen den Geschäftsführern und dem Landesarchäologen Dr. Jantzen, die unsererseits protokolliert wurden, statt – all das belegt das Gegenteil. Außerdem anderem hatte der Seehafen als Bauherr und Verursacher noch während der regulären Grabungsdauer um Angebote für die zu erwartenden Mehrkosten, die aufgrund der Behinderungen zu erwarten sind oder bereits entstanden waren, gebeten. Die Behinderungen entstanden aufgrund von Planänderungen im Bauablauf der eigentlichen Baustelle und sollten hohe Kosten verhindern, die ansonsten dort zu befürchten gewesen wären. Nun versucht man das auf Kosten der Archäologen unter den Tisch fallen zu lassen.

Das LAKD hat dazu ebenfalls eine Aktennotiz verfasst, wonach dem Verursacher, dem Seehafen, die von der UWA kalkulierten Mehrkosten als plausibel und nachvollziehbar bestätigt werden. Der Verfasser Dr. Jantzen hat in dem Dokument drauf hingewiesen, dass diese Mehrkosten durch den Verursacher zu tragen sind. Auch das Dokument dürfte dem Seehafen vorliegen. All das wird ignoriert.

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